Beauftragung der Planungsdienstleistungen für die öffentlichen Gebäude, Plätze und Anlagen

Der Gemeinderat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 30.07.2020 ermächtigt, den Auftrag für die europaweit ausgeschriebenen Planungsdienstleistungen nach § 34 und § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu den öffentlichen Einrichtungen und Freiräumen im Entwicklungsgebiet „Ortskern/Schillerareal“ an die Bietergemeinschaft Hähnig/Gemmeke Architekten BDA Partnerschaft mbB mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten auf Grundlage des eingereichten Endangebots vom 03.07.2020 zu vergeben und die erforderlichen Architektenverträge abzuschließen.
Die Beauftragung der Planungsdienstleistungen erfolgt jeweils stufen- und abschnittsweise zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) des jeweiligen Leistungsbildes der HOAI. Anschließend wird vom Gemeinderat die Grundsatzentscheidung zur Realisierung der Vorhaben getroffen.