Bodenrichtwerte

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform:

Den benötigten Bodenrichtwert und die Flurstücksfläche für Ihr Grundstück können Sie über das Portal BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) abrufen.

Sie benötigen hierfür die Flurstücksnummer oder die Adresse des Grundstücks. Alternativ können Sie auch über die Kartenansicht navigieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu

Bekanntmachung des Gutachterausschusses

Die Feststellung der Bodenrichtwerte erfolgt bis 31.12.2020 durch den Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Althengstett. Die Richtwerte sind durchschnittliche Lagewerte ohne bindende Wirkung. Sie stellen eine Auswertung der in der Kaufpreissammlung erfassten Vorgänge am Grundstücksmarkt dar.

Ab 01.01.2021 übernimmt der Gutachterausschuß der Stadt Calw die Festlegung des Bodenrichtwertes.

Die aktuell geltenden Werte für die Gemeinde Simmozheim finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gutachterausschuss-calw.de/bodenrichtwerte

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Marktplatz 16
75365 Calw

Herr Karlheinz Kübler
Telefon: 07051 167-431
E-Mail: kkuebler(at)calw.de