Bodenrichtwerte

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform:

Den benötigten Bodenrichtwert und die Flurstücksfläche für Ihr Grundstück können Sie über das Portal BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) abrufen.

Sie benötigen hierfür die Flurstücksnummer oder die Adresse des Grundstücks. Alternativ können Sie auch über die Kartenansicht navigieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu

Bekanntmachung des Gutachterausschusses

Nach § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinsame Gutachterausschuss im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ermittelt.

Die aktuell geltenden Werte entnehmen Sie bitte der Bodenrichtwertkarte für Simmozheim.

Erläuterungen

Wohnbauflächen sind Flächen, die für eine Bebauung vorgesehen sind und nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung dem Wohnen dienen.
Gewerbliche Bauflächen sind Flächen, die für eine Bebauung vorgesehen sind und vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen.

Die Bodenrichtwerte dienen dazu, den Grundsteuerwert eines Grundstücks zu diesem Stichtag zu bestimmen.

Bodenrichtwerte sind nach § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB durchschnittliche stichtagsbezogene Lagewerte des Bodens für „nach Art und Maß der Nutzung weitgehend“ übereinstimmende Gebiete (Bodenrichtwertzonen).  Das bedeutet im Umkehrschluss, dass innerhalb einer Bodenrichtwertzone auch Grundstücke liegen können, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts oder hinsichtlich ihrer baulichen Ausnutzung, nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück hinreichend übereinstimmen. Diese Fälle nimmt der Gesetzgeber bewusst in Kauf und sind vom Steuerpflichtigen grundsätzlich hinzunehmen. Allerdings ermöglicht § 38 Abs. 4 LGrStG den Nachweis eines niederen tatsächlichen Wertes, sofern der tatsächliche Wert um mehr als 30 Prozent abweicht.

Sollte Ihr Grundstück aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls möglicherweise unter die „Härtefallregelung“ des § 38 Abs. 4 LGrStG fallen, so könnten Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Calw ein qualifiziertes Gutachten über den tatsächlichen Wert des Grund und Bodens zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 beantragen.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Marktplatz 16
75365 Calw

Herr Karlheinz Kübler
Telefon: 07051 167-431
E-Mail: kkuebler@calw.de