Bekanntmachung des Gutachterausschusses
Nach § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Althengstett die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt. Sie werden nachstehend gemäß § 199 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung bekanntgegeben.Bodenrichtwerte €/m² | Bodenrichtwert €/m² |
Wohnbaufläche im | |
nicht beplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) | 200 |
beplanten Innenbereich (Bebauungsplan vorhanden) | 350-360 |
Gewerbliche Bauflächen | 125 |
Landwirtschaftliche Flächen | |
Grünland | 0,50 - 1,00 |
Ackerland | 1,00 - 1,50 |
Forstwirtschaftliche Flächen | 0,50 - 2,00 |
Flächen mit Freizeitnutzungswert | 5,00 - 20,00 |
Die aktuell geltenden Werte entnehmen Sie bitte der Bodenrichtwertkarte für Simmozheim.
Erläuterungen
Wohnbauflächen sind Flächen, die für eine Bebauung vorgesehen sind und nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung dem Wohnen dienen.Gewerbliche Bauflächen sind Flächen, die für eine Bebauung vorgesehen sind und vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle GutachterausschussSalzgasse 8 – 10
Frau Nonnenmacher
75365 Calw
Tel. 07051/167-401