Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

  • Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

  • Zuständige Stelle

    die Meldebehörde

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
  • Verfahrensablauf

    Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

  • Fristen

    Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

  • Kosten

    Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

    In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

  • Vertiefende Informationen

    Keine

  • Hinweise

    Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

  • Rechtsbehelf

    Keiner

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 22 Bestimmung der Hauptwohnung
  • Freigabevermerk

    25.06.2026; Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende