Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte dienen dazu, den Grundsteuerwert eines Grundstücks zu einem Stichtag zu bestimmen und sind nach § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB durchschnittliche stichtagsbezogene Lagewerte des Bodens für „nach Art und Maß der Nutzung weitgehend“ übereinstimmende Gebiete (Bodenrichtwertzonen).

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass innerhalb einer Bodenrichtwertzone auch Grundstücke liegen können, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts oder hinsichtlich ihrer baulichen Ausnutzung, nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück hinreichend übereinstimmen. Diese Fälle nimmt der Gesetzgeber bewusst in Kauf und sind vom Steuerpflichtigen grundsätzlich hinzunehmen. Allerdings ermöglicht § 38 Abs. 4 LGrStG den Nachweis eines niederen tatsächlichen Wertes, sofern der tatsächliche Wert um mehr als 30 Prozent abweicht.

Sollte Ihr Grundstück aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls möglicherweise unter die „Härtefallregelung“ des § 38 Abs. 4 LGrStG fallen, so könnten Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Calw ein qualifiziertes Gutachten über den tatsächlichen Wert des Grund und Bodens beantragen.

Die aktuell geltenden Werte für die Gemeinde Simmozheim finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gutachterausschuss-calw.de/bodenrichtwerte

Gutachterausschuss

Das Baugesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage zur Errichtung des Gutachterausschusses. Dieser Ausschuss ist unabhängig und ein an Weisungen nicht gebundenes Gremium.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört

  • das Führen der Kaufpreissammlung
  • die Erstellung des Marktberichts
  • die Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • die Ermittlung der Bodenpreise (für Nichtbauland)
  • das Erstellen von Gutachten.


Kontaktdaten der Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Marktplatz 16
75365 Calw
Telefon: 07051 167-411
E-Mail: info@gutachterausschuss-calw.de