Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
Voraussetzungen
Verlust des Personalausweises
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.
Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Hinweis: Sie können die Sperrung des Online-Ausweises bei jeder Personalausweisbehörde im Inland veranlassen.
Verfahrensablauf
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Die Personalausweisbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung.
Hinweis: Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises auf Reisen feststellen, wenden Sie sich schnellstmöglich an die örtliche Polizeidienststelle, bei Auslandsreisen an die dort zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Seit dem 17. Februar 2025 erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises - unabhängig vom Alter - einen PIN-Brief ausgehändigt. Dieser enthält eine Geheimnummer (fünfstellige Einmal-PIN) und eine Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.
Fristen
- Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
- Neuantrag des Personalausweises: schnellstmöglich, insbesondere wenn Sie die Ausweispflicht nicht erfüllen
Erforderliche Unterlagen
- Die Kenntnis des Sperrkennworts
- Geeignete Unterlagen für Ihre Identifizierung (zum Beispiel Reisepass)
Kosten
Das Sperren und Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Wenn Sie Ihren Personalausweis wieder finden, müssen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises der Personalausweisbehörde anzeigen und das wiedergefundene Dokument dort vorlegen. Die Behörde veranlasst die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion. Erst danach kann der Personalausweis wieder genutzt werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Rechtsgrundlage
Personalausweisegesetz (PAuswG):
- § 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
Freigabevermerk
24.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg