Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel ein bis vier Wochen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Rechtsgrundlage
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Freigabevermerk
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg