Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen

  • Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine Partei, Wählergruppe oder andere Träger von Wahlvorschlägen.
    • Die Auskunft muss im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene stehen und kann nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten geltend gemacht werden.
    • Für die Zusammensetzung der Gruppe über die Auskunft begehrt wird, muss das Lebensalter bestimmend sein.
  • Zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde, in der die Wahl oder Abstimmung stattfindet

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
  • Verfahrensablauf

    Das Gestez enthält keine näheren Angaben zur Form des Auskunftsantrages.

    In der Regel beantragen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen die Gruppenauskunft aber schriftlich bei der zuständigen Stelle .

  • Fristen

    Keine

  • Erforderliche Unterlagen

    Die Gemeinde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Kosten

    Die Kosten für die Gruppenauskunft sind abhängig vom Einzelfall.

    Für den Widerspruch fallen keine Gebühren oder Kosten an.

  • Hinweise

    Keine

  • Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 50 Abs. 1 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
  • Freigabevermerk

    25.06.2026; Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende