Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Partei, Wählergruppe oder andere Träger von Wahlvorschlägen.
- Die Auskunft muss im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene stehen und kann nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten geltend gemacht werden.
- Für die Zusammensetzung der Gruppe über die Auskunft begehrt wird, muss das Lebensalter bestimmend sein.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde, in der die Wahl oder Abstimmung stattfindet
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
Verfahrensablauf
Das Gestez enthält keine näheren Angaben zur Form des Auskunftsantrages.
In der Regel beantragen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen die Gruppenauskunft aber schriftlich bei der zuständigen Stelle .
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Die Gemeinde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Kosten
Die Kosten für die Gruppenauskunft sind abhängig vom Einzelfall.
Für den Widerspruch fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.
Rechtsgrundlage
- § 50 Abs. 1 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Freigabevermerk
25.06.2026; Innenministerium Baden-Württemberg