Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen

  • Voraussetzungen

    • Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
      Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.
    • Zuverlässigkeit
      An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie
      • wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
      • sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
      • alkohol- oder drogenabhängig sind oder
      • wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.
    • Sachkunde
      Von dem Hund darf durch Haltung und Führung keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen. Sie müssen daher über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
    • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
      Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen.
    • Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
    • Besondere Haftpflichtversicherung

    Hinweis: Es kann noch andere Vorschriften und Satzungen der Stadt oder Gemeinde geben, die Ihnen eine Erlaubnis versagen können.

  • Zuständige Stelle

    die Ortspolizeibehörde

    Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten.

  • Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Ihre Personalien
    • die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
    • Geschlecht
    • Fellfarbe
    • Geburtsdatum oder Alter
    • Kennzeichnung des Hundes

    Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ortspolizeibehörde ein. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung prüft die Unterlagen. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.

  • Fristen

    Antrag zum frühstmöglichen Zeitpunkt

  • Erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis
    • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
    • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
      Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde.
    • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

  • Kosten

    Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde

  • Bearbeitungsdauer

    je nach Gemeinde unterschiedlich

  • Vertiefende Informationen

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    kein

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    11.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg