Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verfahrensablauf
- Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
- Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg