Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Voraussetzungen
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Zuständige Stelle
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Vertiefende Informationen
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Hinweise
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Rechtsbehelf
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Rechtsgrundlage
- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Freigabevermerk
05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg