Landesfamilienpass beantragen
Voraussetzungen
Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- alleinerziehend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Grundsicherungs-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Rechtsgrundlage
freiwillige Leistung
Freigabevermerk
18.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg