Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen

  • Voraussetzungen

    Diese Rente können Personen erhalten, die

    • vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind,
    • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben und
    • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen
    • Zu dieser Wartezeit zählen: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II – vom 01.01.2005 bis 31.12.2010 – oder Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten), Ersatzzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung (vor 2013 versicherungsfreier 400-Euro-Job, ab 2013 von der Versicherungspflicht befreiter 450-Euro-Job) sowie Zeiten aus einem Rentensplitting.

    Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit zum Beispiel aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, kann ein Rentenanspruch unter erleichterten Bedingungen bestehen. Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

  • Zuständige Stelle

    • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
    • die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
    • ehrenamtliche Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
  • Verfahrensablauf

    Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

    Sie können Ihren Rentenantrag auch bei der zuständigen Stelle aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

    Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger. Erkennt er Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die monatliche Rente auf die im Rentenantrag angegebene Bankverbindung.

    Sie erhalten die Rente am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats.

    Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale oder online. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

  • Fristen

    • Antragstellung für befristete Renten:
      bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
    • Antragstellung für unbefristete Renten:
      bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung

    Hinweis: Stellen Sie Ihren Rentenantrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

  • Erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen wie beispielsweise Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte

  • Kosten

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Sie ist davon abhängig, ob beispielsweise zusätzliche fachärztliche Untersuchungen notwendig sind.

  • Vertiefende Informationen

  • Hinweise

    Zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Informieren Sie sich vor der Arbeitsaufnahme über die Hinzuverdienstgrenzen.

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage
  • Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI):

    • § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
  • Freigabevermerk

    17.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende