In öffentlicher Sitzung am 19.04.2018 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Mönchgraben – 2. Änderung“ beschlossen und den Entwurf als Grundlage für das weitere Verfahren gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Fachbehörden und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und den Entwurf des Bebauungsplans öffentlich auszulegen.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Mönchgraben – 2. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB): - Unterlage Bestandskarte
- Unterlage CEF-Maßnahme Buntbrache
- Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 19.04.2018
- Präsentation Sachvortrag
- Auszug Sitzungsbericht
- Bekanntmachung Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Mönchgraben – 2. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB): - Unterlage Bestandskarte
- Unterlage CEF-Maßnahme Buntbrache