Dienstleistung

Datenschutz im Melderecht

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Weitere Hinweise
Gemeinde Simmozheim
Informationen zur Datenerhebung im Melderecht
Stand 13.08.2018


Gemeindeverwaltung
Bürgermeisteramt Simmozheim
Hauptstr. 8
75397 Simmozheim
 
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Bürgermeister Stefan Feigl
 
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kontaktdaten: Telefon: 0711/8108-11378
                       E-Mail: datenschutz(at)simmozheim.de
 
Zwecke der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 3 BMG zum Zweck der Aufgabenerfüllung nach § 2 Abs. 1 und 2 des BMG erhoben und verarbeitet.
 
Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab der Mitteilung an die Meldebehörde gespeichert und gemäß § 13 BMG nach Ablauf von 5 Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem ein Einwohner weggezogen oder verstorben ist weiterhin für die Dauer von 50 Jahren gespeichert.
 
Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Die Daten werden in unserem Auftrag durch die ITEOS, Anstalt des öffentlichen Rechts, verarbeitet.
 
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder diese einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle(at)lfdi.bwl.de beschweren.
 
Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen (§ 33 ff BMG). Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Geldbuße (§ 54 BMG) und Zwangsgeld festgesetzt werden.