Dienstleistung

Zisternen auf Privatgrundstücken - Anzeigepflicht

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Formular & Online-Prozess
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Weitere Hinweise

Anzeigepflicht von Zisternen auf Privatgrundstücken


Das Landratsamt Calw – Öffentlicher Gesundheitsdienst – weist auf Folgendes hin: „Gemäß § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung hat der Unternehmer oder der sonstige Inhaber von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat und die im Haushalt zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen im Sinne des § 3 Nr. 2 Trinkwasserverordnung installiert werden, diese Anlagen der zuständigen Behörde (= Landratsamt Calw – Öffentlicher Gesundheitsdienst) bei Inbetriebnahme anzuzeigen. Soweit solche Anlagen bereits betrieben werden, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten.“
 
Dies bedeutet konkret, dass nur solche Brauchwassernutzungsanlagen (Regenwasser-Grauwasserzisternenanlagen) anzeigepflichtig sind, für deren Nutzung neben der normalen Trinkwasserinstallation eine zweite separate Brauchwasserinstallation vorhanden ist und das Wasser im Haushalt (z.B. für WC-Spülung, Waschmaschine) genutzt wird.
Nicht anzeigepflichtig sind außerhalb des Gebäudes befindliche Zisternen, die nur zur Gartenbewässerung genutzt werden, für deren Nutzung keine separate (zusätzliche) Installation im Gebäude verlegt und auch keine Nachspeise-/Nachfüllleitung aus der Trinkwasserinstallation zur Zisterne vorhanden ist.
Das für die Anzeige erforderliche Formular erhalten Sie zum Download weiter unten auf dieser Seite, oder auf dem Rathaus bzw. beim Landratsamt Calw – Öffentlicher Gesundheitsdienst, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Telefon: 07051/160-931.
 
Außerdem muss nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Simmozheim jeder Wasserabnehmer die Gemeinde über die Einrichtung einer Eigengewinnungsanlage (= Zisterne) informieren. Das Formular erhalten Sie hier ebenfalls zum Download, oder im Rathaus.

Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von der Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind.
 
Wir fordern alle Wasserabnehmer, die eine Zisterne mit Brauchwasserinstallation betreiben auf, sowohl dem Landratsamt Calw als auch der Gemeinde Simmozheim Mitteilung zu machen.

Bürgermeisteramt Simmozheim