Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform:
Den benötigten Bodenrichtwert und die Flurstücksfläche für Ihr Grundstück können Sie über das Portal BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) abrufen.
Sie benötigen hierfür die Flurstücksnummer oder die Adresse des Grundstücks. Alternativ können Sie auch über die Kartenansicht navigieren.
Informationen des Minsisteriums für Finanzen Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter: finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu