Informationen zur Bundestagwahl

Informationen zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und zur Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Alle Bürger, die bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wahlberechtigt sind, haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten. 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie wie gewohnt das Formular für die Beantragung der Briefwahl. Alternativ ist die Beantragung über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über folgenden Link möglich.

Die Unterlagen zur Briefwahl werden seit Februar an die Briefwähler zugestellt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Rathaus zu beantragen und hier direkt zu wählen.

Bitte beachten Sie diese verkürzten Fristen, insbesondere auch, wenn Sie einen Versand der Unterlagen per Post an eine auswärtige oder sogar ausländische Adresse wünschen.


Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahl und zur Auswahl des Urnenwahlbezirks 001-01 Rathaus für die Repräsentative Wahlstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.